§ 119a ZollR-DG Rechtsgrundlage

ZollR-DG - Zollrechts-Durchführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Nach Maßgabe des Beschlusses 2009/917/JI über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, ABl. Nr. L 323 vom 10.12.2009 S. 20, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 234 vom 04.09.2010 S. 17, wird ein Zollinformationssystem (ZIS) eingerichtet, um die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Zuwiderhandlungen gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu unterstützen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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