§ 16 ZÄ-EWRV 2008 Außerkrafttreten

ZÄ-EWRV 2008 - Zahnärzte-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten § 1 Abs. 1 Z 2 und 3, §§ 13 bis 17 sowie die Anlage E der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend die ärztlichen und zahnärztlichen Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (EWR-Ärzte-ZahnärzteV 2004 – EWR-ÄZV 2004), BGBl. II Nr. 359, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2 und 3, Paragraphen 13 bis 17 sowie die Anlage E der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend die ärztlichen und zahnärztlichen Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (EWR-Ärzte-ZahnärzteV 2004 – EWR-ÄZV 2004), Bundesgesetzblatt , römisch zwei Nr. 359, außer Kraft.

In Kraft seit 20.10.2007 bis 31.12.9999
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