§ 10 WZG Inkrafttreten

WZG - Web-Zugänglichkeits-Gesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.08.2026

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und ist anzuwenden auf

  1. 1.Ziffer einsWebsites, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019,
  2. 2.Ziffer 2Websites, die zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020,
  3. 3.Ziffer 3mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021.
In Kraft seit 23.07.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 10 WZG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 WZG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 10 WZG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 10 WZG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 10 WZG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis WZG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 WZG
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) Fundstelle