Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
1.Ziffer eins„Abmeldung“ die Beendigung des Energieliefervertrages und/oder des Netznutzungsvertrages;
2.Ziffer 2„automatisiert“ jede durch Einsatz eines gesteuerten technischen Verfahrens selbstständig ablaufende Datenverarbeitung;
3.Ziffer 3„Wechsel im eigentlichen Sinn “ sämtliche Verfahrensschritte nach der optionalen Zählpunkt- und Endverbraucheridentifikation und/oder der optionalen Abfrage der Bindungs- und Kündigungsfristen, die zur Zuordnung eines Zählpunkts zu einem neuen Lieferanten führen;
5.Ziffer 5„Lieferantenwechsel“ die Zählpunkt- und Endverbraucheridentifikation sowie die Bindungs- und Kündigungsfristenabfrage und den Wechsel im eigentlichen Sinn;
6.Ziffer 6„Anmeldung“ den Abschluss eines Energieliefervertrages im Zusammenhang mit einem neuen Netznutzungsvertrag;
7.Ziffer 7„Online-Bevollmächtigung“ eine gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1 ElWOG 2010 sowie § 123 Abs. 3 Satz 1 GWG 2011 durch den Endverbraucher an den neuen Lieferanten erteilte Bevollmächtigung;„Online-Bevollmächtigung“ eine gemäß Paragraph 76, Absatz 3, Satz 1 ElWOG 2010 sowie Paragraph 123, Absatz 3, Satz 1 GWG 2011 durch den Endverbraucher an den neuen Lieferanten erteilte Bevollmächtigung;
8.Ziffer 8„Verfahren“ den Ablauf des Lieferantenwechsels, der Anmeldung, der Abmeldung und des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 2 ElWOG 2010 sowie § 125 Abs. 2 GWG 2011;„Verfahren“ den Ablauf des Lieferantenwechsels, der Anmeldung, der Abmeldung und des Widerspruchs gemäß Paragraph 80, Absatz 2, ElWOG 2010 sowie Paragraph 125, Absatz 2, GWG 2011;
9.Ziffer 9„Verfahrensschritte“ die innerhalb der Verfahren vorzunehmenden einzelnen Prozessschritte;
10.Ziffer 10„Wechselplattform“ ein von der Verrechnungsstelle zu betreibendes informationstechnologisch unterstütztes Kommunikationssystem, welches die in dieser Verordnung sowie im Anhang zu dieser Verordnung enthaltenen Mindestanforderungen zu erfüllen hat;
11.Ziffer 11„Wechseltermin“ der Tag des Lieferbeginns durch den neuen Lieferanten.
In Kraft seit 03.11.2014 bis 31.12.2026
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