Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Diese Verordnung regelt den Lieferanten- bzw. Versorgerwechsel, die An- und Abmeldung sowie den Widerspruch.
In Kraft seit 03.11.2014 bis 31.12.2026
0 Kommentare zu § 1 WVO 2014
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 WVO 2014 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 WVO 2014