Wiener Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AStV Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle

Wr. AStV Land- und Forstwirtschaft - Wiener Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Festlegung der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft (Wiener Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Wr. AStV Land- und Forstwirtschaft)

StF.: LGBl. Nr. 27/2003

Änderung

LGBl. Nr. 10/2010, CELEX-Nr.: 389L0391

LGBl. Nr. 15/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 85 bis 85k und 85l Abs. 2 der Wiener Landarbeitsordnung 1990 – Wr. LAO 1990, LGBl. für Wien Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 46/2002, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§  1.

Anwendungsbereich

§  2.

Begriffsbestimmung

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

§  3.

Verkehrswege

§  4.

Ausgänge

§  5.

Stiegen

§  6.

Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§  7.

Fußböden, Wände und Decken

§  8.

Türen und Tore

§  9.

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 10.

Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§ 11.

Lagerungen

§ 12.

Gefahrenbereiche

§ 13.

Alarmeinrichtungen

§ 14.

Prüfungen

§ 15.

Information der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen

§ 16.

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

2. Abschnitt

Sicherung der Flucht

§ 17.

Grundsätzliche Bestimmungen

§ 18.

Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

§ 19.

Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 20.

Anforderungen an Fluchtwege

§ 21.

Anforderungen an Notausgänge

§ 22.

Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 23.

Stiegenhaus

3. Abschnitt

Anforderungen an Arbeitsräume

§ 24.

Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 25.

Bodenfläche und Luftraum

§ 26.

Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 27.

Natürliche Lüftung

§ 28.

Mechanische Be- und Entlüftung

§ 29.

Raumklima in Arbeitsräumen

§ 30.

Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 31.

Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 32.

Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen

4. Abschnitt

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 33.

Trink- und Waschwasser

§ 34.

Toiletten

§ 35.

Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 36.

Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 37.

Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

§ 38.

Wohnräume

§ 39.

Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

5. Abschnitt

Erste Hilfe und Brandschutz

§ 40.

Mittel für die Erste Hilfe

§ 41.

Erst-Helfer und Erst-Helferinnen

§ 42.

Sanitätsräume

§ 43.

Löschhilfen

§ 44.

Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte und Brandschutzwartinnen

§ 45.

entfällt; LGBl. Nr. 15/2016 vom 04.04.2016

§ 45a.

Brandschutzmaßnahmen

§ 46.

Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

6. Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 47.

Übergangsbestimmungen

§ 48.

Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

§ 49.

Schlussbestimmungen

In Kraft seit 06.02.2010 bis 31.12.9999
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