Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.01.2026
Paragraph 11 b,
entfällt; LGBl. Nr. 65/2025 vom 5. Dezember 2025. entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 2025, vom 5. Dezember 2025.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 11b WMG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11b WMG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 11b WMG