§ 12 W-ZWG Richtlinienumsetzung

W-ZWG - Wiener Zuweisungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen, ABl. Nr. L 82 vom 22.3.2001, S 16, umgesetzt.

In Kraft seit 30.08.2007 bis 31.12.9999
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