Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
Unentgeltlichkeit der Informationen
Der Zahlungsdienstleister hat dem Verbraucher alle nach diesem Abschnitt vorgeschriebenen Informationen unentgeltlich zu erteilen.
In Kraft seit 18.09.2016 bis 31.12.9999
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