§ 1 VGÜ 2014 Geltungsbereich

VGÜ 2014 - Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, für die Untersuchungen im Sinne des 5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vorgesehen sind.

In Kraft seit 01.03.1997 bis 31.12.9999
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