§ 24 VetSEE-VO (Veterinärrechtliche Anforderungen beim innerstaatlichen Inverkehrbringen von Samen, Eizellen und Embryonen), Inkrafttreten - JUSLINE Österreich
§ 24 VetSEE-VO Inkrafttreten
VetSEE-VO - Veterinärrechtliche Anforderungen beim innerstaatlichen Inverkehrbringen von Samen, Eizellen und Embryonen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2012 in Kraft.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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