§ 14 VeröffentlichungsV 2018 Außerkrafttreten

VeröffentlichungsV 2018 - Veröffentlichungsverordnung 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (Veröffentlichungsverordnung 2002 – VeröffentlichungsV 2002), BGBl. II Nr. 112/2002, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (Veröffentlichungsverordnung 2002 – VeröffentlichungsV 2002), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 2002,, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.

In Kraft seit 19.01.2018 bis 31.12.9999
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