§ 10 VBG Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Das Entlohnungsschema I umfaßt die folgenden Entlohnungsgruppen:

Entlohnungsgruppe a = höherer Dienst,

Entlohnungsgruppe b = gehobener Dienst,

Entlohnungsgruppe c = Fachdienst,

Entlohnungsgruppe d = mittlerer Dienst,

Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst.

In Kraft seit 06.08.1971 bis 31.12.9999
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