§ 11 VBG Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024
  1. (1)Absatz einsDas Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins beträgt:

in der Ent-

in der Entlohnungsgruppe

lohnungs-

a

b

c

d

e

stufe

Euro

1

2 946,6

2 363,1

2 136,3

2 064,4

1 991,6

2

3 014,9

2 412,0

2 173,1

2 093,6

2 008,3

3

3 083,6

2 461,2

2 211,3

2 123,8

2 025,2

4

3 151,8

2 511,3

2 250,7

2 153,1

2 040,8

5

3 232,1

2 563,8

2 287,6

2 183,3

2 058,8

6

3 346,3

2 618,9

2 328,8

2 212,4

2 074,4

7

3 463,0

2 675,3

2 370,5

2 241,5

2 091,2

8

3 579,4

2 748,6

2 412,0

2 271,8

2 108,2

9

3 693,5

2 834,2

2 452,6

2 302,1

2 124,9

10

3 808,9

2 941,4

2 496,5

2 335,0

2 141,7

11

3 923,9

3 059,3

2 541,8

2 365,6

2 158,6

12

4 038,0

3 174,6

2 587,1

2 398,7

2 174,3

13

4 154,8

3 291,2

2 636,0

2 430,4

2 192,1

14

4 279,3

3 405,4

2 683,7

2 464,6

2 209,1

15

4 429,4

3 521,9

2 731,6

2 496,5

2 224,7

16

4 582,3

3 637,3

2 780,5

2 532,1

2 241,5

17

4 732,6

3 752,4

2 835,4

2 566,3

2 259,6

18

4 883,9

3 867,9

2 889,1

2 604,2

2 275,1

19

4 999,5

3 983,1

2 941,4

2 641,1

2 292,2

20

--

4 011,4

2 996,3

2 678,9

2 309,1

21

--

--

3 023,0

2 697,3

2 320,3

  1. (2)Absatz 2Wird eine Vertragsbedienstete oder ein Vertragsbediensteter gemäß Abs. 1 vorübergehend, aber für einen sechs Monate überschreitenden Zeitraum mit einem Arbeitsplatz betraut, der einer höheren Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas I zugeordnet ist, gebührt für die Dauer dieser Verwendung das Monatsentgelt dieser Entlohnungsgruppe. Die Entlohnungsstufe ist nach Maßgabe des § 15 zu ermitteln.Wird eine Vertragsbedienstete oder ein Vertragsbediensteter gemäß Absatz eins, vorübergehend, aber für einen sechs Monate überschreitenden Zeitraum mit einem Arbeitsplatz betraut, der einer höheren Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas römisch eins zugeordnet ist, gebührt für die Dauer dieser Verwendung das Monatsentgelt dieser Entlohnungsgruppe. Die Entlohnungsstufe ist nach Maßgabe des Paragraph 15, zu ermitteln.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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