Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage der Vollberücksichtigung von Vordienstzeiten iSd § 26 Abs 3 VBG ist in jedem Einzelfall aufgrund der Gegebenheiten nach dem Gesetz zu lösen, wobei es auf einen Vergleich mit anderen Bediensteten nicht ankommt. Entscheidend ist vielmehr, ob die Vortätigkeit von einer derart qualifizierten Bedeutung ist, dass der durch sie verursachte Erfolg der Verwendung ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich ger... mehr lesen...
Begründung: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist den Ausführungen der Rekurswerberin, die Bestimmung des § 26 Abs 3 VBG räume dem Vertragsbediensteten kein subjektives Recht auf die Vollanrech... mehr lesen...