Der Fonds ist von der Anwendung des 2. Abschnittes des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 565/1978 in der jeweils geltenden Fassung, ausgenommen. Der Fonds ist von der Anwendung des 2. Abschnittes des Datenschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 565 aus 1978, in der jeweils geltenden Fassung, ausgenommen.
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