In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenständerömisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagenrömisch zwei. Sachanlagen
III. Finanzanlagenrömisch drei. Finanzanlagen
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräterömisch eins. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständerömisch zwei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere und Anteilerömisch drei. Wertpapiere und Anteile
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstitutenrömisch vier. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
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