§ 102 UG Privatdozentinnen und Privatdozenten

UG - Universitätsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Privatdozentinnen und Privatdozenten sind Personen, denen auf Grund ihrer wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation von der Universität die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein wissenschaftliches oder künstlerisches Fach verliehen wurde. Sie stehen in dieser Funktion in keinem Arbeitsverhältnis zur Universität.

In Kraft seit 01.10.2002 bis 31.12.9999
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