Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
In Kraft seit 31.08.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 10 ÜStAkk-V
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 ÜStAkk-V selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 10 ÜStAkk-V