§ 40 UbG Allgemeines

UbG - Unterbringungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, sind auf die Unterbringung Minderjähriger die bisherigen Abschnitte anzuwenden

In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
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