Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 2 Abs. 1, 2 und 2a, §§ 17 und 18 sowie die Anlagen 1, 3 4, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 69/2016 treten mit 1. April 2016 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins, 2, und 2a, Paragraphen 17 und 18 sowie die Anlagen 1, 3 4, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2016, treten mit 1. April 2016 in Kraft.
In Kraft seit 25.03.2016 bis 31.12.9999
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