§ 20 TSch-VeranstV In-Kraft-Treten

Tierschutz-Veranstaltungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.03.2016 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2 Abs. 1, 2 und 2a, §§ 17 und 18 sowie die Anlagen 1, 3 4, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 69/2016 treten mit 1. April 2016 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins, 2, und 2a, Paragraphen 17 und 18 sowie die Anlagen 1, 3 4, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2016, treten mit 1. April 2016 in Kraft.

Stand vor dem 24.03.2016

In Kraft vom 01.01.2005 bis 24.03.2016
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2 Abs. 1, 2 und 2a, §§ 17 und 18 sowie die Anlagen 1, 3 4, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 69/2016 treten mit 1. April 2016 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins, 2, und 2a, Paragraphen 17 und 18 sowie die Anlagen 1, 3 4, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2016, treten mit 1. April 2016 in Kraft.

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