§ 21 TransV 2018 Außerkrafttreten

TransV 2018 - Transparenz-Verordnung 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern (Transparenz-Verordnung – TransV), BGBl. II Nr. 175/2007, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft. Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern (Transparenz-Verordnung – TransV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2007,, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.

In Kraft seit 03.01.2018 bis 31.12.9999
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