Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern (Transparenz-Verordnung – TransV), BGBl. II Nr. 175/2007, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft. Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern (Transparenz-Verordnung – TransV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2007,, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.
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