§ 43 TLWO 2017 Beginn der Wahlhandlung

TLWO 2017 - Landtagswahlordnung 2017 - TLWO 2017, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Unmittelbar vor dem Beginn der Stimmabgabe hat sich die Wahlbehörde zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.

In Kraft seit 22.08.2017 bis 31.12.9999
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