Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.09.2024
Die Wahlkuverts sind aus undurchsichtigem Papier in einheitlicher blauer Farbe, Form und Größe herzustellen. Die Anbringung von Zeichen und Wörtern auf den Wahlkuverts oder deren sonstige Kennzeichnung ist verboten.
In Kraft seit 22.08.2017 bis 31.12.9999
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