§ 36 T-LT

T-LT - Landesverwaltungsgerichtsgesetz – TLVwGG, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(3) Die §§ 11a und 15 Abs. 6 treten mit dem Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.

In Kraft seit 19.11.2020 bis 29.01.2021
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