§ 36 T-LT Inkrafttreten

Landesverwaltungsgerichtsgesetz – TLVwGG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 1990,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2007,, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(3) Die §§ 11a und 15 Abs. 6 treten mit dem Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.

Stand vor dem 29.01.2021

In Kraft vom 19.11.2020 bis 29.01.2021
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 1990,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2007,, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(3) Die §§ 11a und 15 Abs. 6 treten mit dem Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.

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