Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.02.2026
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2)Absatz 2Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 1990,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2007,, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
In Kraft seit 30.01.2021 bis 31.12.9999
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