§ 42 TKG 2021 Erlöschen der Bewilligung

TKG 2021 - Telekommunikationsgesetz 2021

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Bewilligung erlischt
    1. 1.Ziffer einsdurch Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde;
    2. 2.Ziffer 2durch Verzicht seitens des Bewilligungsinhabers;
    3. 3.Ziffer 3durch Widerruf;
    4. 4.Ziffer 4durch Erlöschen der Frequenzzuteilung gemäß § 25.durch Erlöschen der Frequenzzuteilung gemäß Paragraph 25,
  2. (2)Absatz 2,Der Widerruf ist von der Behörde, welche die Bewilligung erteilt hat, auszusprechen, wenn
    1. 1.Ziffer einsdies zur Sicherung des ungestörten Betriebes eines öffentlichen Kommunikationsnetzes notwendig ist;
    2. 2.Ziffer 2der Bewilligungsinhaber gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen die auf Grund der Bewilligung zu erfüllenden Auflagen oder Bedingungen grob oder wiederholt verstoßen hat;
    3. 3.Ziffer 3die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung weggefallen sind;
    4. 4.Ziffer 4die Anlagen nicht oder nicht entsprechend dem bewilligten Verwendungszweck betrieben werden oder
    5. 5.Ziffer 5die Anlagen nicht mit den bewilligten technischen Merkmalen betrieben werden und der Bewilligungsinhaber trotz Auftrags Änderungen nicht durchgeführt hat, oder
    6. 6.Ziffer 6der Bewilligungsinhaber die gemäß § 36 vorgeschriebenen Gebühren trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet.der Bewilligungsinhaber die gemäß Paragraph 36, vorgeschriebenen Gebühren trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet.
  3. (3)Absatz 3,Der Widerruf begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.
  4. (4)Absatz 4,Widerruf und Verzicht sind an keine Frist gebunden. Die Verzichtserklärung hat schriftlich bei der Behörde zu erfolgen, die die Bewilligung erteilt hat.
  5. (5)Absatz 5,Bei Erlöschen der Amateurfunkbewilligung ist die Urkunde über die Amateurfunkbewilligung innerhalb von zwei Monaten dem Fernmeldebüro zurückzustellen.
In Kraft seit 01.11.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 42 TKG 2021


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 42 TKG 2021 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 42 TKG 2021


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 42 TKG 2021


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 42 TKG 2021 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 41 TKG 2021
§ 43 TKG 2021