Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Der Antrag auf Ausstellung eines Amateurfunkprüfungszeugnisses ist beim Fernmeldebüro schriftlich einzubringen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
1.Ziffer einsName und Anschrift des Antragstellers,
2.Ziffer 2die angestrebte Prüfungskategorie.
In Kraft seit 01.11.2021 bis 31.12.9999
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