Der Tiroler Bergsportführerverband hat sich eine Satzung zu geben. Sie hat insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten über:
a)  | die Wahl, die Aufgaben und die Geschäftsführung der Organe;  | |||||||||
b)  | die Einberufung und die Beschlußfassung der Kollegialorgane;  | |||||||||
c)  | die innere Organisation und die Einrichtung der Geschäftsstelle;  | |||||||||
d)  | die Verwaltung des Vermögens.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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