Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
für die Wahl der Delegierten der Österreichischen Tierärztekammer am (Datum des Wahltages)
Wahlkörper für (Anführung des Bundeslandes oder der Abteilung)
Liste Nr.
Listenbezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige Kurzbezeichnung
gewählte Gruppe ankreuzen
Vorzugsstimme
1
O
2
O
3
O
4
O
In Kraft seit 08.12.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 TÄKamWO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 TÄKamWO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 TÄKamWO