Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Fondsmitglieder
Die Zugehörigkeit zum Notstandsfonds erstreckt sich auf alle ordentlichen Mitglieder der Tierärztekammer (Notstandsfondsmitglieder).
In Kraft seit 15.08.2012 bis 31.12.9999
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