Schischulgesetz 1995, Tiroler (T-SSG) Fundstelle

T-SSG - Schischulgesetz 1995, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Gesetz vom 23. November 1994, mit dem das Schischul- und
Schibegleiterwesen geregelt wird (Tiroler Schischulgesetz 1995)

LGBl. Nr. 15/1995

Änderung

STF: LGBl. Nr. 15/1995 - Landtagsmaterialien: 265/94

LGBl. Nr. 2/2002 - Landtagsmaterialien: 378/01

LGBl. Nr. 89/2002 - Landtagsmaterialien: 245/02

LGBl. Nr. 22/2008 - Landtagsmaterialien: 485/07

LGBl. Nr. 98/2009 - Landtagsmaterialien: 461/09

LGBl. Nr. 22/2010

LGBl. Nr. 47/2010 - Landtagsmaterialien: 244/10

LGBl. Nr. 30/2011 - Landtagsmaterialien: 4/11

LGBl. Nr. 110/2011 - Landtagsmaterialien: 496/11

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

LGBl. Nr. 87/2015 - Landtagsmaterialien: 247/15

LGBl. Nr. 126/2016 - Landtagsmaterialien: 425/16

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

LGBl. Nr. 32/2017 - Landtagsmaterialien: 625/16

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 3

Schischulvorbehalt

§ 4

Schischulgebiete

2. Abschnitt
Ausflugsverkehr aus anderen Ländern
und anderen Staaten

§ 4a

Voraussetzungen, Meldung

§ 4b

Weitere Meldungen, Berufsbezeichnung, Ausübungsmodalitäten

3. Abschnitt
Schischulen

§ 5

Voraussetzungen für die Erteilung der Schischulbewilligung

§ 6

Erteilung der Schischulbewilligung; Änderung des Namens von Schischulen

§ 7

Rechte der Schischulinhaber

§ 8

Pflichten der Schischulinhaber

§ 9

Lehrkräfte

§ 10

Kinderbetreuungspersonen

§ 11

Erlöschen der Schischulbewilligung

§ 11a

Ruhen des Betriebes einer Schischule

4. Abschnitt
Ausbildungslehrgänge, Prüfungen, Fortbildung

§ 17

Ausbildungslehrgang für die Schilehrer-Anwärterprüfung

§ 18

Schilehrer-Anwärterprüfung

§ 19

Ausbildungslehrgang für die Landesschilehrerprüfung

§ 20

Landesschilehrerprüfung

§ 21

Ausbildungslehrgang für die Diplomschilehrerprüfung

§ 22

Diplomschilehrerprüfung

§ 23

Ausbildungslehrgang für die Schiführerprüfung

§ 24

Schiführerprüfung

§ 25

Ausbildungslehrgang für die Snowboardlehrer-Anwärterprüfung

§ 26

Snowboardlehrer-Anwärterprüfung

§ 27

Ausbildungslehrgang für die Snowboardlehrerprüfung

§ 28

Snowboardlehrerprüfung

§ 29

Ausbildungslehrgang für die Langlauflehrer-Anwärterprüfung

§ 30

Langlauflehrer-Anwärterprüfung

§ 31

Ausbildungslehrgang für die Langlauflehrerprüfung

§ 32

Langlauflehrerprüfung

§ 32a

Ausbildungslehrgang für die
Diplomlanglauflehrerprüfung

§ 32b

Diplomlanglauflehrerprüfung

§ 33

Unternehmerprüfung

§ 34

Prüfungskommissionen

§ 35

Zulassung zu den Ausbildungslehrgängen und Prüfungen

§ 36

Ausweis, Titel, Abzeichen

§ 37

Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen

§ 38

Begünstigte bezüglich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen

§ 39

Nachsicht von der Teilnahme an Ausbildungslehrgängen

§ 40

Fortbildung

5. Abschnitt
Tiroler Schilehrerverband

§ 41

Mitgliedschaft

§ 42

Aufgaben

§ 43

Organe

§ 44

Landesversammlung

§ 45

Landesausschuß

§ 46

Präsident

§ 47

Rechnungsprüfer

§ 48

Amtsdauer

§ 49

Satzung

§ 50

Disziplinarausschuß, Disziplinarstrafen

6. Abschnitt
Aufsicht

§ 51

Kontrolle der Schischulen

§ 51a

Unbefugte Erteilung von Schiunterricht

§ 52

Aufsichtsorgane

§ 53

Angelobung, Dienstausweis, Dienstabzeichen

§ 54

Erlöschen der Bestellung zum Aufsichtsorgan

§ 55

Aufsicht über den Tiroler Schilehrerverband

§ 56

Verzeichnis der Schischulinhaber

7. Abschnitt
Datenverwendung

§ 56a

Verwendung personenbezogener Daten

8. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 56d

Zuständigkeit

§ 57

Strafbestimmungen

§ 58

Übergangsbestimmungen

§ 59

Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 03.02.1995 bis 31.12.9999
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