Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.06.2025
Die Tagespflege zur Entlastung pflegender Angehöriger umfasst die tageweise bzw. halbtageweise Betreuung und Pflege in von Leistungserbringern betriebenen Einrichtungen. Sie umfasst weiters die teilweise Übernahme der Kosten für damit im Zusammenhang stehende entgeltliche Fahrtdienste.
In Kraft seit 06.05.2025 bis 31.12.9999
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