§ 9o SV-EG

SV-EG - Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.08.2026

Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2024 in Kraft: Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 2024, in Kraft:

  1. 1.Ziffer einsrückwirkend mit 1. Jänner 2021 § 1 Abs. 3;rückwirkend mit 1. Jänner 2021 Paragraph eins, Absatz 3,;
  2. 2.Ziffer 2rückwirkend mit 1. Jänner 2020 die §§ 1 Abs. 1 Z 6, 2 Abs. 1 lit. b und 8a.rückwirkend mit 1. Jänner 2020 die Paragraphen eins, Absatz eins, Ziffer 6, 2, Absatz eins, Litera b und 8a.
In Kraft seit 20.07.2024 bis 31.12.9999
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