§ 9f SV-EG

SV-EG - Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.08.2026

§ 7a Abs. 4 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Paragraph 7 a, Absatz 4, erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

In Kraft seit 11.07.2001 bis 31.12.9999
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