§ 99a StVG (weggefallen)

StVG - Strafvollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2026
§ 99a StVG seit 31.10.2026 weggefallen.
In Kraft seit 01.11.2026 bis 31.12.9999
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2 Diskussionen zu § 99a StVG


"allfällige Reisebewegungen" von michael schober1 zum § 99a StVG

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

...sind diese Reisebewegungen abhängig von der aufgebrachten Zeit oder abhängig von der Entfehrnung des "Reisezieles" bzw. ab wann ist dem Straftäter mehr als 12 Stunden zu gewähren mehr lesen...

§ 99a StVG | 0 Antworten | 1843 Aufrufe | 15.07.10

Frage zu: § 99a StVG von michael schober1 zum § 99a StVG

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Das nicht einschaubare an der BEstimmung ist für mich der Begriff "allfällige Reisebewegungen" !! Was genau beschreibt dieser Beriff und wie ist das in der Realität anzuwenden. mehr lesen...

§ 99a StVG | 0 Antworten | 1951 Aufrufe | 15.07.10

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