§ 4 STS-VVG Zulassung Dritter

STS-VVG - STS-Verbriefungsvollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Anträge zur Erteilung einer Konzession gemäß Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 sind bei der FMA zu stellen. Die Konzession ist bei sonstiger Nichtigkeit von der FMA schriftlich zu erteilen; sie kann mit geeigneten Bedingungen und Auflagen versehen und im Umfang beschränkt werden. Anträge zur Erteilung einer Konzession gemäß Artikel 28, Absatz eins, der Verordnung (EU) 2017/2402 sind bei der FMA zu stellen. Die Konzession ist bei sonstiger Nichtigkeit von der FMA schriftlich zu erteilen; sie kann mit geeigneten Bedingungen und Auflagen versehen und im Umfang beschränkt werden.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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