§ 1 STS-VVG Zweck dieses Gesetzes

STS-VVG - STS-Verbriefungsvollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 347 vom 28.12.2017 S. 35. Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060 aus 2009, und (EU) Nr. 648 aus 2012,, Amtsblatt Nummer L 347 vom 28.12.2017 Seite 35.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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