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Anm 1: Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 127/2018 lautet: „§ 4 Abs. 1 lautet: „(1) Betriebsanlagen ...““. Richtig wäre: „§ 4 Abs. 1 Einleitungsteil lautet: „(1) Betriebsanlagen ...““.)Anmerkung eins, : Ziffer 7, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2018, lautet: „§ 4 Absatz eins, lautet: „(1) Betriebsanlagen ...““. Richtig wäre: „§ 4 Absatz eins, Einleitungsteil lautet: „(1) Betriebsanlagen ...““.)
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