§ 516 StPO Übergangsbestimmungen

StPO - Strafprozeßordnung 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(Anm.: Abs. 1a und 1b aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2009)

In Kraft seit 31.12.2022 bis 31.12.9999
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