Entscheidungen zu § 516 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2008/8/21 15Os104/08w

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Entscheidung | OGH | 21.08.2008

RS OGH 2008/8/21 15Os104/08w

Norm: StPO §516 Abs2 Satz3
Rechtssatz: Über sonstige Anträge, für deren Erledigung die Ratskammer gemäß den durch das Strafprozessreformgesetz und das Strafprozessreformbegleitgesetz I geänderten Verfahrensbestimmungen zuständig wäre, entscheidet das Landesgericht als Senat von drei Richtern gemäß § 31 Abs 5 StPO, das nach den neuen Verfahrensbestimmungen (hier §§ 195 f StPO) vorzugehen hat. Das bedeutet, dass - auch - der in der Übergangsphase... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.08.2008

TE OGH 2008/6/3 9Bs203/08d

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Entscheidung | OGH | 03.06.2008

RS OGH 2008/6/3 9Bs203/08d

Norm: StPO §71 Abs6StPO §516 Abs2
Rechtssatz: Die gemäß § 516 Abs 2 letzter Satz StPO dem Privatankläger aufzutragende Frist zur weiteren Antragstellung (§ 71 Abs 6 StPO) ist eine nicht verlängerbare Fallfrist; sie zieht die unwiderlegbare und unwiderrufliche Vermutung nach sich, der Privatankläger habe auf Verfolgung verzichtet. Entscheidungstexte 9 Bs 203/08d Entscheidungstext OLG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.06.2008

RS OGH 2008/5/15 12Os35/08a (12Os61/08z)

Norm: GebAG §41 Abs1StPO §31 Abs5StPO §516 Abs2
Rechtssatz: Nach §41 Abs 1 GebAG kann gegen jeden Beschluss, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, Beschwerde an den übergeordneten Gerichtshof erhoben werden. Entscheidungstexte 12 Os 35/08a Entscheidungstext OGH 15.05.2008 12 Os 35/08a Beisatz: Hier: Bestimmung der Sachverständigengebühren durch das Landesgericht. F... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.05.2008

RS OGH 2008/2/21 12Ns1/08f, 14Os36/10s (14Os37/10p, 14Os38/10k, 14Os39/10g, 14Os40/10d)

Norm: StPO §516 Abs2
Rechtssatz: Eine bereits eingeleitete Voruntersuchung wurde mit 1. Jänner 2008 per Gesetz beendet (§ 516 Abs 2 vierter Satz StPO); diesbezüglich bedarf es nur mehr der Übermittlung der (gemeinsam mit erst zu erledigenden Vorerhebungen geführten) Akten an die Staatsanwaltschaft (§ 516 Abs 2 fünfter Satz StPO). Davon getrennt zu betrachten ist die Anwendung der Bestimmungen über einen dazu entstandenen Kompetenzkonflikt. Da i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.2008

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