§ 393a StPO

StPO - Strafprozeßordnung 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 152/2022, VfGH)

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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