Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024
Geldstrafen fließen jenen Sozialhilfeverbänden und der Stadt Graz zu, in deren örtlichen Wirkungsbereich die Verwaltungsübertretung verhängt wurde.
In Kraft seit 01.11.2003 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 StPHG 2003
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 StPHG 2003 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 StPHG 2003