§ 19 StPHG 2003 Widmung von Geldstrafen

StPHG 2003 - Stmk. Pflegeheimgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Geldstrafen fließen jenen Sozialhilfeverbänden und der Stadt Graz zu, in deren örtlichen Wirkungsbereich die Verwaltungsübertretung verhängt wurde.

In Kraft seit 01.11.2003 bis 31.12.9999
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