§ 6 Stmk. TLV 2014 Prüfungsstoff

Stmk. TLV 2014 - Steiermärkische Tanzlehrverordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

Im Rahmen der Prüfung hat die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat die zur Unterweisung in Gesellschaftstänzen erforderlichen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse nachzuweisen. Der Prüfungsstoff entspricht den in Anlage I angeführten Lehrinhalten des Lehrganges.

In Kraft seit 18.07.2014 bis 31.12.9999
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