§ 12 Stmk. TLV 2014 Anerkennung von Ausbildungen bzw. Prüfungen

Stmk. TLV 2014 - Steiermärkische Tanzlehrverordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Nicht in der Steiermark absolvierte Ausbildungen bzw. Prüfungen sind nach der Maßgabe anzuerkennen, dass sie den in dieser Verordnung festgelegten Inhalten und Umfängen entsprechen.

In Kraft seit 18.07.2014 bis 31.12.9999
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