Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 (Stmk. PSMG 2012) Fundstelle

Stmk. PSMG 2012 - Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025
  3. § 0 gültig von 26.02.2020 bis 31.08.2025
  4. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 25.02.2020 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 87/2013
  5. § 0 gültig von 11.09.2012 bis 31.12.2013

1.Abschnitt
Allgemeines

§ 1

Zielsetzung und Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen für die Verwendung und Verwendungsbeschränkungen

§ 3

Allgemeine Voraussetzungen für die Verwendung

§ 4

Verwendungsbeschränkungen

§ 5

Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

3. Abschnitt
Fort- und Weiterbildung, Information und Sensibilisierung, Aktionsplan

§ 6

Ausbildungsbescheinigung

§ 7

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

§ 8

Sensibilisierung und Informationspflicht

§ 9

Aktionsplan

4. Abschnitt
Überwachung und Berichtspflicht

§ 10

Überwachung

§ 11

Probenahme und Untersuchung

§ 12

Maßnahmen

§ 13

Beschlagnahme

§ 14

Verfall

§ 15

Pflichten der/des Verfügungsberechtigten

§ 16

Weitergabe von Daten an Dritte

§ 17

Informationsübermittlung

5. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 18

Behörden

§ 19

Verweise

§ 20

Strafbestimmungen

§ 21

EU-Recht

§ 22

Übergangsbestimmungen

§ 22a

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 23

Inkrafttreten

§ 23a

Inkrafttreten von Novellen

§ 24

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 18/2020, LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 18 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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