§ 8 Stmk. PSMG 2012 Sensibilisierung und Informationspflicht

Stmk. PSMG 2012 - Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Das Land hat die Aufklärung der Bevölkerung über die Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere über die Risiken und mögliche akute und chronische Auswirkungen ihrer Verwendung auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt sowie über die mögliche Verwendung nichtchemischer Alternativen zu fördern.

(2) Das Land hat weiters sicherzustellen, dass beruflichen Verwenderinnen/beruflichen Verwendern Informationen und Instrumente für die Überwachung von Schadorganismen und die Entscheidungsfindung sowie Beratungsdienste für den integrierten Pflanzenschutz zur Verfügung stehen.

In Kraft seit 11.09.2012 bis 31.12.9999
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