§ 23 Stmk. PSMG 2012 Inkrafttreten

Stmk. PSMG 2012 - Steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. September 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) § 3 Abs. 7 letzter Satz tritt hinsichtlich der Anwendungspflicht der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gemäß Artikel 14 und Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 3 Abs. 2 tritt mit 26. November 2015 in Kraft.

In Kraft seit 11.09.2012 bis 31.12.9999
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